17.08.26 | Kultur Stichtag für Antragstellung naht
Einreichung bei LWL-Kulturstiftung bis 31. August möglich
Fristgerechte Antragstellung bis 31. August
Wichtig ist der fristgerechte Eingang der vollständigen Unterlagen, bestehend aus dem Antragsformular und dem Kosten- und Finanzierungsplan und ggf. Anlagen wie weitere Projektbeschreibungen. Die Vorlagen stehen als Download auf der Internetseite zur Verfügung. Eingereicht werden können die Unterlagen vorzugsweise per Mail.
Gesucht: Projekte in und für Westfalen-Lippe
Für Projekte zum allgemeinen Förderprofil sowie zum Förderschwerpunkt "KI & Kultur" gelten die üblichen Voraussetzungen wie bspw. Bezug zu Westfalen-Lippe, überörtliche Ausrichtung oder öffentlichkeitswirksame Strahlkraft. Gefördert werden zeitlich begrenzte Vorhaben aller Kultursparten mit Angeboten und Veranstaltungen in der Region. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Stiftungen und gGmbHs sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kulturbüros, Städte und Gemeinden im Rahmen nicht kommerzieller Projekte.
Besonderheiten für "KI & Kultur"
Für den vierten Förderschwerpunkt der LWL-Kulturstiftung werden Projekte gesucht, die durch den Einsatz von KI das Wechselverhältnis von menschlicher Kreativität und Technologie ausloten und neue Ausdrucksformen entwickeln. Das Förderprogramm ist offen für alle Kulturschaffenden, die KI in ihrer künstlerischen Arbeit als unterstützendes Werkzeug anwenden oder sich dafür interessieren, und Veranstaltungen sowie Angebote für 2028 dazu planen.
Alle Informationen über Förderkriterien, Antragstellung, Besonderheiten zu "KI & Kultur" und Ansprechpersonen stellt die LWL-Kulturstiftung auf ihrer Internetseite bereit. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weiterführende Informationen zum Themenfeld "KI & Kultur" sind aufgeführt. https://www.lwl-kulturstiftung.de
Pressekontakt
Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de, Telefon 0251 591-6929 und Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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