28.01.26 | Kultur Von der Idee zur Antragstellung
LWL-Kulturstiftung bietet Beratungen vor nächster Antragsfrist 28. Februar
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Wer und was wird gefördert?
Grundsätzlich unterstützt die LWL-Kulturstiftung Projekte aller kultureller Sparten wie Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde. Auch Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege können unterstützt werden. Regionale Bedeutung mit überörtlicher Ausrichtung sind wesentliche Kriterien, die das vorgestellte Projekte ausmachen sollten. Auch kulturelle Netzwerk- und Leuchtturmprojekte in und für Westfalen-Lippe sind Teil des Förderprofils der Stiftung. Anträge stellen dürfen gemeinnützige Vereine und Organisationen sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Was umfasst der Antrag?
Das Antragsformular fragt nach allen wesentlichen Eckdaten und nach einer kurzen inhaltlichen Skizze des Projektes. Ergänzt um beispielsweise eine ausführliche Projektbeschreibung mit Zeitplan sowie einer realistischen und tragfähigen Auflistung der erwartbaren Kosten und Einnahmen (Kosten- und Finanzierungsplan) ist der Antrag die Grundlage für die Förderentscheidung. Das Antragsformular, eine Vorlage für den Kosten- und Finanzierungsplan sind im Downloadbereich der Internetseite zu finden.
Beratungsangebot nutzen
Damit die formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL-Kulturstiftung Beratungen an. So können notwendige Profilschärfungen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen in die Antragsentwicklung einbezogen werden. Ansprechpartner:innen für die Beratung sind Jonas Koch (jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de) und Corinna Grundmann (corinna.grundmann@lwl-kulturstiftung.de).
Die LWL-Kulturstiftung bittet, die Antragsdokumente vorzugsweise per Mail zu schicken. Für die Wahrung der Frist (28.2.) gilt das Einsendedatum per E-Mail.
Pressekontakt
Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de , Tel.: 0251 591-6929
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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