09.12.25 | Soziales Opferhilfe: LWL unterstützt Frauen nach gewaltvollen Erfahrungen
LWL-Sozialdezernent Takis Mehmet Ali.
Foto: LWL/Urban
Welche Soforthilfen gibt es für Frauen, denen Gewalt angetan wurde?
Mehmet Ali: Betroffene brauchen nach Gewalttaten möglichst schnell Hilfe. Und zwar unbürokratischer und niedrigschwelliger als früher. Dafür wurden die sogenannten "Schnellen Hilfen" eingeführt. Beispielsweise können Traumaambulanzen Betroffene sofort psychologisch betreuen und beraten. Das sind spezielle Hilfsangebote in Kliniken, die Gewaltopfer bei der Verarbeitung traumatischer Ereignisse unterstützen. Hier bei uns in Westfalen-Lippe gibt es insgesamt 21 solcher Ambulanzen, darunter 13 in LWL-Kliniken.
Außerdem sind unsere Fallmanager:innen beim LWL im Umgang mit Gewaltopfern geschult. Sie unterstützen betroffene Frauen bei der Antragstellung, möglichst behutsam. Und es gibt ein kostenloses Beratungstelefon für Opfer einer Gewalttat. Unter der Nummer 0800 654 654 6 können sich Betroffene für einen Erstkontakt melden.
Um welche Gewalttaten geht es?
Mehmet Ali: Wenn wir uns unsere Antragszahlen anschauen, dann sehen wir, dass allein in diesem Jahr Frauen zwei Drittel aller Anträge gestellt haben. Bei knapp der Hälfte der Anträge haben diese Frauen angegeben, Opfer sexualisierter Gewalt geworden zu sein. Neben körperlicher Gewalt, wie bei den meisten sexuellen Übergriffen, können aber seit einer Gesetzesänderung 2024 Opfer auch bei Gewalt, die Täter psychisch ausüben, Anspruch auf Opferentschädigung erheben. Das ist zum Beispiel bei schwerem Stalking der Fall.
Wer kann Leistungen wie in Anspruch nehmen?
Mehmet Ali: Opfer einer Gewalttat können beim LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht einen Antrag auf Opferentschädigung stellen. Wichtig ist aber zu wissen, dass mit dem Sozialen Entschädigungsrecht nicht die Gewalttat als solche, sondern die daraus entstandene gesundheitliche Schädigung entschädigt wird. Das können sowohl körperliche aber auch psychische Folgen der Gewalttat sein.
Wir ermutigen alle Frauen nach gewaltvollen Erfahrungen, sich bei uns zu melden. Hinter jedem Ereignis steht ein persönliches Schicksal, das unsere Fallmanger:innen sehr ernst nehmen.
Wie sieht die Unterstützung konkret aus?
Mehmet Ali: Das ist ganz individuell. Unsere Kolleg:innen schauen, was das Opfer braucht, um wieder in den Alltag zurückzufinden. Betroffene erhalten zum Beispiel Reha-Maßnahmen, Psychotherapien oder sie werden bei Umschulungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Beispielsweise, wenn sie aufgrund der gesundheitlichen Schädigung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Aber auch eine monatliche Geldleistung ist, abhängig von der Schwere der Schädigung, möglich.
Pressekontakt
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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