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10.10.25 | Kultur Rückgabe von NS-Raubgut

LWL erkennt Schiedsgericht an

LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger.<br>Foto: LWL

LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger.
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Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wird für sogenannte Restitutionsfälle von NS-Raubgut zukünftig die Entscheidungen eines Schiedsgerichts anerkennen, das die Forderungen nach Rückgabe zum Beispiel von geraubten Kunstwerken prüft. Das haben jetzt die Abgeordneten des LWL in seinem Landschaftsausschuss entschieden.

"Wir sind uns der historischen Verantwortung bewusst, wenn wir Kulturgut an die ursprünglichen Eigentümer:innen zurückgeben, denen es in der Nazizeit geraubt wurde. Das Schiedsgericht wird rechtsverbindliche und vollstreckbare Entscheidungen treffen. Das wird die Position der Opfer und ihrer Nachfahren stärken", so LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger.

Das bundesweit agierende Schiedsgericht, dass Bund, Länder und immer mehr Kommunen anerkennen, soll an die Stelle der bisherigen "Beratenden Kommission" treten, die immer wieder Kritik auf sich zog, unter anderem weil ihre Empfehlungen nicht rechtverbindlich waren.

Bei den Entscheidungen des Schiedsgerichts soll es vorrangig um die Rückgabe von Kulturgut an die Antragstellenden gehen. Geldzahlungen sind ausgeschlossen und können nur im Rahmen einer gütlichen Einigung zustande kommen, heißt es in der Vorlage des LWL. Auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat das neue Verfahren anerkannt.

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Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235

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