14.08.25 | Kultur Frist der LWL-Kulturstiftung endet bald
Antragstellung noch bis 31. August möglich
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Für die Wahrung der Frist (31.8.) gilt das Einsendedatum per E-Mail. Mit der zweiten Antragsrunde 2025 erweitert die LWL-Kulturstiftung ihre Richtlinien um Honoraruntergrenzen für professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die an einem Projekt beteiligt sind.
Grundsätzlich zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Bereiche der Kultur und legt ein besonderes Augenmerk auf qualitativ hochwertige, spartenübergreifende und überörtliche Projekte mit klarem Bezug zu Westfalen-Lippe und deutlicher Relevanz für die Region.
Formale Kriterien sind bei der Antragstellung zu beachten: So sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts antragsberechtigt. Neu ist ab diesem Förderzyklus, dass Honoraruntergrenzen für professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Kostenplänen berücksichtigt werden müssen. Über förderfähige Kosten und wie sie in einem Kosten- und Finanzierungsplan abzubilden sind, informiert die Internetseite der LWL-Kulturstiftung.
Damit die formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL-Kulturstiftung Beratungen für die Antragstellung an. Ansprechpartner für die Beratung ist Jonas Koch (jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de). Das Kuratorium der LWL-Kulturstiftung entscheidet über alle fristgerecht eingegangenen Anträge im Dezember dieses Jahres.
Hintergrund
Seit 2004 hat die LWL-Kulturstiftung als selbstständige private Stiftung bürgerlichen Rechts 492 Projekte mit rund 44,4 Millionen Euro unterstützt, darunter auch Vorhaben von Einrichtungen des LWL. Seit 2021 ergänzt die Stiftung ihre Fördertätigkeit mit inhaltlichen Sonderprogrammen zu aktuellen und kultur- und gesellschaftsrelevanten Schwerpunkten.
Mit ihren Förderungen stärkt die LWL-Kulturstiftung Kunst und Kultur in Westfalen-Lippe, unterstützt Kooperationen und schafft kulturelle Mehrwerte in der Region und für die Region.
Pressekontakt
Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de, Telefon 0251 591-6929
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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