11.02.25 | Kultur Fördermittel für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe
Antragsfrist der LWL-Kulturstiftung endet am 28. Februar
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Münster. Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr zu zwei Antragsphasen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am Freitag (28.2.) endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die frühestens ab der zweiten Jahreshälfte 2025 realisiert werden sollen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge im Mai.
Fördergrundsätze der LWL-Kulturstiftung
Grundsätzlich ist die LWL-Kulturstiftung offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie einem westfälisch-lippischen Bezug. Anträge können gestellt werden von Vereinen, Organisationen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Damit die formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL-Kulturstiftung vorherige Beratungen an. So können notwendige Profilschärfungen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Antragsentwicklung einbezogen werden. Ansprechpartner für die Beratung ist Jonas Koch (jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de).
Bei den Antragsrunden in diesem Jahr setzt die Stiftung keinen thematischen Schwerpunkt. Eine Einbindung in das Förderprogramm zu "1250 Jahre Westfalen" ist nicht mehr möglich, dieses Förderprogramm ist geschlossen. Die zweite Antragsfrist in diesem Jahr ist der 31. August. Das Kuratorium tagt dazu Ende Dezember.
Für die Wahrung der Frist (28.02.) gilt das Einsendedatum per E-Mail.
Weitere Informationen unter http://www.lwl-kulturstiftung.de
Pressekontakt
Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de , Tel.: 0251 591-6929
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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