25.09.24 | Maßregelvollzug NRW-Gesundheitsausschuss besucht Wilfried-Rasch-Klinik
Landtagsabgeordnete informieren sich über Belegungssituation und Therapieangebote
Begleitet von (v.l.) Tilmann Hollweg (LWL-Maßregelvollzug) und Helmut Watzlawik (NRW-Gesundheitsministerium) besuchte der Gesundheitsausschuss des NRW-Landtages angeführt von seinem Vorsitzenden Josef Neumann (6.v.l.) die Wilfried-Rasch-Klinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Bild: LWL/Petra Schulte-Fischedick
Dortmund (lwl). Über die zunehmende Einweisung von psychosekranken Straffälligen in den Maßregelvollzug und die passenden Therapieangebote hat sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des NRW-Landtages am Montag (23.9.) in der Dortmunder Wilfried-Rasch-Klinik informiert. Begleitet vom Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung im NRW-Gesundheitsministerium, Helmut Watzlawik, und dem LWL-Maßregelvollzugsdezernenten Tilmann Hollweg besuchten die Landtagsabgeordneten Behandlungsräume und Stationen und sprachen mit Mitarbeitenden und Patienten der forensischen Klinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Die Wilfried-Rasch-Klinik sei 2006 die erste Neueröffnung im ersten Ausbauprojekt des Landes für den nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug gewesen, berichtete Watzlawik. Nun stehe mit der geplanten Klinik in Lünen eine weitere Klinik für die Versorgung der Landgerichtsbezirke Dortmund und Hagen kurz vor dem Baubeginn. Ein guter Zeitpunkt also, um sich vor Ort einen Eindruck von der Arbeit im Maßregelvollzug zu verschaffen, wie auch der Ausschussvorsitzende Josef Neumann bekräftigte. "Aktuell beobachten wir eine Zunahme von vorläufig Untergebrachten, bei denen eine Psychose als Ursache für ihre Straffälligkeit angenommen wird," erklärte Hollweg. Die Einweisungszahlen verschöben sich aktuell auch in der Wilfried-Rasch-Klinik in diese Richtung, so dass die Klinik bei der Ausgestaltung der Therapieangebote und der Personalqualifizierung darauf reagiert habe.
Die Ausschussmitglieder besuchten neben den unterschiedlichen Therapieangeboten auch die Seelsorge der Klinik und ließen sich von einem Patienten dessen Zimmer zeigen. In Nordrhein-Westfalen ist das NRW-Gesundheitsministerium als oberste Aufsichtsbehörde mit den politisch Verantwortlichen sowohl für die Finanzierung des Maßregelvollzuges als auch für die Bereitstellung und Ausstattung von Behandlungsplätzen sowie für die Durchsetzung von Standards der Therapie und Sicherung zuständig.
Pressekontakt
Thorsten Fechtner, LWL-Pressestelle, 0251 591-235 und Petra Schulte-Fischedick, LWL-Maßregelvollzug, 0231 4503-4100
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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