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31.03.23 | Soziales Zuschüsse für Notstromversorgung in Pflegeheimen

LWL nimmt Anträge entgegen

Dr. Georg Lunemann, Direktor des LWL<br>Foto: LWL

Dr. Georg Lunemann, Direktor des LWL
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Münster (lwl). Damit Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen sich besser auf Energiekrisen vorbereiten können, vergibt das Land NRW knapp 40 Millionen Euro Zuschüsse für Anlagen zur Notstromversorgung. Die beiden Landschaftsverbände setzen das Förderprogramm um und prüfen die Anträge. Antragsfrist ist der 30. September. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat eine Internetseite für Anträge eingerichtet: http://www.foerderung-notstrom.lwl.org

"Das Programm setzt ein deutliches Signal in der Krise, ausgelöst durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wir freuen uns, dass wir als LWL einen Beitrag zur Umsetzung des Förderprogramms leisten können", so der Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann.


Hintergrund
Zuwendungsfähig sind die Anschaffung von Notstromgeräten und -anlagen einschließlich der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Eine Notstromversorgung soll den Notbetrieb für mindestens 72 Stunden sicherstellen. Die Nachrüstung ist notwendig, um die Pflege und Versorgung der Bewohner:innen auch im Falle eines Ausfalls der regulären Stromversorgung zu gewährleisten.

Berechtigt sind nordrhein-westfälische voll- und teilstationäre Einrichtungen der Pflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, soweit sie über einen Versorgungsvertrag nach Paragraf 72 des Bundessozialgesetzbuches XI verfügen. Die Landschaftsverbände übernehmen die inhaltlich-formelle Prüfung sowie Bewilligung und Auszahlung der Mittel.

Für öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Polizei oder Feuerwehr existieren bereits Notfallpläne und Versorgungssysteme bei Ausfall der Energieversorgung. Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe verfügen in der Regel nicht über Notstromversorgungen.

Pressekontakt

Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235

presse@lwl.org

Der LWL im Überblick

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.

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