16.07.21 | Kultur Beratung vor der Antragsstellung
Antragsfrist der LWL-Kulturstiftung endet im August
Das Logo der LWL-Kulturstiftung
Grafik: LWL
Von der Projektskizze zum Antrag
Von einer ersten Projektskizze bis zu einem formal gültigen Förderantrag vergehen oftmals Wochen oder gar Monate. Für die LWL-Kulturstiftung beginnt bereits in dieser Phase ihre Arbeit: Die beratende Unterstützung der Kulturschaffenden ist ein wesentliches Merkmal der Stiftungsarbeit. Mit diesem Angebot hilft sie Projektmacherinnen und Projektmachern, um so notwendige Profilschärfungen, kulturelle Ausrichtungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Antragsentwicklung einzubeziehen.
Von der Antragsstellung bis zur Förderentscheidung
Nach Abgabe der Antragsunterlagen, die bis spätestens 31. August 2021 erfolgen muss, beginnt die kulturfachliche Beurteilung und die Entscheidung über Förderungen durch das Stiftungskuratorium. Grundsätzlich zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie einem westfälisch-lippischen Bezug.
Für die Frist - 31. August 2021 - gilt der Poststempel.
Ansprechpartnerin für die Beratung vor der Antragsstellung ist Svenja Boer (svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de).
Alle Förderkriterien sowie Antragsunterlagen und Beispielprojekte sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden: http://www.lwl-kulturstiftung.de
Pressekontakt
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235 und Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de, Telefon 0251 591-6929 und Svenja Boer, LWL-Kulturabteilung, Telefon: 0251 591-4086, svenja.boer@lwl.org
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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