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25.03.21 | Maßregelvollzug LWL begrüßt Entwurf zum neuen NRW-Maßregelvollzugsgesetz

"Gute Ausgewogenheit zwischen Sicherungsinteressen der Gesellschaft und Patientenrechten"

Für LWL-Direktor Matthias Löb ist das neue NRW-Maßregelvollzugsgesetz ausgewogen zwischen den Sicherungsinteressen der Gesellschaft und den Patientenrechten.<br>Foto: LWL

Für LWL-Direktor Matthias Löb ist das neue NRW-Maßregelvollzugsgesetz ausgewogen zwischen den Sicherungsinteressen der Gesellschaft und den Patientenrechten.
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Münster/Düsseldorf (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) begrüßt die geplante Novellierung des NRW-Maßregelvollzugsgesetzes, das die bisherige Regelung, die seit 1999 gilt, ablösen soll.
"Es handelt sich um ein gelungenes neues Regelwerk. Der Gesetzentwurf gewährleistet eine gute Ausgewogenheit zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen der Gesellschaft und den Rechten von Patientinnen und Patienten in den Maßregelvollzugskliniken", sagte LWL-Direktor Matthias Löb im Austausch mit den Abgeordneten des LWL-Maßregelvollzugsausschusses. Er freue sich darüber, so Löb, dass zahlreiche Vorschläge des LWL als Träger von sechs Maßregelvollzugskliniken in Westfalen-Lippe in den Gesetzesentwurf Eingang gefunden hätten.

Das neue Gesetz solle unter anderem dazu beitragen, dass unverhältnismäßig lange Unterbringungsdauern bei Patient:innen vermieden werden können. "Erfreulich ist an diesem Gesetzentwurf auch, dass mit neuen gesetzlichen Regelungen Therapie und Betreuung intensiviert werden kann. Das wird sich mittelfristig auch positiv auf die derzeit manchmal überlangen Verweildauern von Patienten und Patientinnen auswirken", sagte LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg.

Ebenfalls positiv sei, dass die schulische und berufliche Förderungen von Patientinnen und Patienten umfassender geregelt werde. Denn eine bessere Bildung, so Hollweg, stärke eine erfolgreiche Wiedereingliederung von suchtkranken und psychisch kranken Straftätern in die Gesellschaft. Ein weiterer Pluspunkt sei die gesetzliche Verankerung eines Regionalisierungsprinzips bei der Aufstellung des Vollstreckungsplans, also eine wohnortnahe Behandlungs- und Unterbringungsmöglichkeit für Patient:innen.

Dennoch gebe es aus Sicht des LWL auch noch einen gewissen "Justierungsbedarf", so Hollweg. Der Gesetzentwurf sehe derzeit nämlich noch ausgeweitete Dokumentationspflichten vor, die erheblichen Mehraufwand in den Kliniken bedeuten würden. Der Dezernent weiter: "Wünschenswert sind zudem Übergangsfristen, damit sich die Praxis gründlicher auf die neue Rechtslage einstellen kann. Dies ist in wenigen Tagen oder Wochen kaum möglich", betont Hollweg.

Das Gesetz wurde Ende Januar im Landtag nach erster Lesung an den NRW-Gesundheitsausschuss sowie an den Rechtsausschuss verwiesen. Die Landschaftsverbände haben als untere Maßregelvollzugsbehörden ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf inzwischen abgegeben.


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