06.11.20 | Jugend und Schule "Licht im Dschungel der Kita-Dokumentationspflichten"
LWL veröffentlicht eine Arbeitshilfe mit Tipps für Erzieherinnen und Erzieher
Die Landschaftsverbände haben eine Arbeitshilfe zu Dokumentationen in Kitas herausgegeben.
Foto: LWL
"Mit der Arbeitshilfe wollen wir Licht ins Dunkel des Dokumentationsdschungels bringen: Es wird klar aufgezeigt, was und warum dokumentiert werden muss. Dokumentation ist kein Selbstzweck", so Birgit Westers, LWL-Jugenddezernentin.
Als ein zentrales Beispiel nennt Marlies Silies, Referatsleiterin für Kindertagesbetreuung im LWL-Landesjugendamt, die Bildungsdokumentation: "Die Bildungs- und Entwicklungsprozesse eines Kindes zu dokumentieren, ist nicht nur die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Eltern und die pädagogische Planung im Team, sondern ermöglicht auch eine Rückmeldung an die Kinder". Sie werde genutzt, um den Kindern zu zeigen, was sie bereits gelernt haben und mit welchen Lernstrategien ihnen das gelungen ist. "Durch diese Rückmeldungen werden die Kinder gestärkt und erhalten Impulse für weitere Bildungsprozesse", so Silies weiter.
Die Experten der beiden Landesjugendämter haben in dem Heft außerdem Dokumentationsformen in den Blick genommen, die nicht verpflichtend sind - und dennoch sinnvoll sein können. Die Arbeitshilfe gibt außerdem Hinweise, welche Fragen die Datenschutzbeauftragten der Einrichtungen in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung klären müssen.
Die neue Arbeitshilfe, die beim LWL kostenlos zum Download zur Verfügung steht, unterstützt die Kindertageseinrichtungen dabei, den Dokumentationsaufwand auf das richtige Maß zu bringen und am Ende Zeit einzusparen, die der Betreuung der Kinder zugutekommt. Tagesmütter und Tagesväter können der Arbeitshilfe ebenfalls wertvolle Impulse entnehmen, auch wenn es hier insgesamt weniger Dokumentationspflichten gibt.
Download unter:
http://www.lwl-landesjugendamt.de
Direktlink: https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/a8/dd/a8dda496-0cce-4070-9a6c-5d679e94b46f/201012-dokumentation-und-dokumente-kindertagesbetreuung-lwl-lvr.pdf
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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