23.06.20 | Soziales LWL: Auch Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf können in Werkstatt für Menschen mit Behinderung gehen
LWL-Sozialdezernent Matthias Münning.
Foto: LWL/Steffen
"Für den LWL ist aber auch die Qualität der Arbeit in der Werkstatt wichtig", führt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning aus. Ein besonderes Thema sei dabei der Schutz vor Gewalt. Hier sind die Werkstätten jetzt zu präventiven Maßnahmen verpflichtet. Münning: "Die Werkstattleitungen und die Werkstatträte, also die Selbstvertretung der behinderten Beschäftigten, können der Vereinbarung beitreten. So können sie deutlich machen, dass sie sich selber in der Pflicht sehen, ihrerseits alles dafür zu tun, dass die Angebote der Werkstatt sicher und gut sind." Das LWL-Inklusionsamt Arbeit werde die Umsetzung der beiden Vereinbarungen aktiv unterstützen.
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Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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