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08.05.20 | Soziales Ab Muttertag

Besuche in Einrichtungen der Behindertenhilfe wieder erlaubt

Münster (lwl). Nach fast zwei Monaten Besuchsverbot, dürfen sich Bewohner von Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe auf ein Wiedersehen mit Freunden und Familie freuen. Das NRW-Sozialministerium erlaubt zum Muttertag ab 10. Mai wieder Besuche in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Zum Schutz der Bewohnerinnen hat das Ministerium Regeln für den Besuch aufgestellt, wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mitteilt. Die Einrichtungen müssen bestimmte Rahmenbedingungen schaffen, und der Umfang der Besuche ist genau geregelt: Erlaubt ist ein Besuch am Tag von maximal zwei Personen. Alle Besucherinnen müssen eine kurze Überprüfung ("Screening") durchlaufen. Das bedeutet, dass sie vor Ort über die notwendigen Hygienemaßnahmen informiert werden und einen kurzen Fragebogen ausfüllen müssen.

Den Musterfragebogen finden Sie hier: https://www.lwl.org/spur-download/Kurzscreening_fuer_Besucher-Fragebogen.pdf.

Vor dem Besuch sollten sich Familienangehörige und Freunde mit der Einrichtung in Verbindung setzen. Die Einrichtungen müssen bestimmte räumliche Voraussetzungen schaffen, daher kann eine Terminabsprache notwendig sein.

Pressekontakt

Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235

presse@lwl.org

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