21.11.18 | Jugend und Schule LWL und LVR haben Borschüre "Medizinische und pflegerische Versorgung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege" herausgegeben
LWL und LVR haben eine Broschüre zur medizini-schen und pflegerischen Versorgung in Kindertages-einrichtungen herausgegeben.
Foto: LWL
Immer jüngere Kinder gehen in die Kindertagesstätten, immer mehr Kinder werden hier ganztägig betreut, deshalb sind die Pädagogen immer mehr in die Medikamenten-Versorgung der Kinder eingebunden, die früher in erster Linie die Eltern erledigt haben. Im Sinne der Inklusion sollen die Kita-Türen auch Kindern mit Behinderung und chronisch kranken Kindern offenstehen. Auch damit sind neue Anforderungen an die Erzieherinnen verbunden: Kinder mit Diabetes oder Epilepsie brauchen Notfallmedikamente. Kinder mit Lebensmittelallergien sind möglicherweise auf ein Medikament angewiesen, das die Verträglichkeit von bestimmten Lebensmitteln verbessert. "Chronische Erkrankungen von Kindern dürfen nicht dazu führen, Kinder vom Besuch der Kindertageseinrichtung auszuschließen. Die Broschüre soll als Orientierungshilfe aufzeigen, welche Möglichkeiten der Versorgung auch chronisch kranker Kinder es im Alltag der Einrichtungen gibt", sagt Christian Peitz vom LWL-Landesjugendamt.
Die Broschüre versteht sich als Empfehlungspapier. "Letztlich sind Einrichtungen und Träger weiterhin gefordert, im Rahmen der Fürsorgepflicht konkrete Abläufe vor Ort zu regeln und sich den wachsenden Herausforderungen in diesem Bereich zu stellen", so Peitz.
Die Kindertageseinrichtungen im Bereich Westfalen-Lippe erhalten die Broschüren in den nächsten Wochen. Für alle anderen, die mit Kindertagesbetreuung zu tun haben oder an diesem Thema interessiert sind, gibt es eine PDF-Version zum kostenlosen Download unter: http://www.lwl-landesjugendamt.de/de/tagbe/Tagesbetr/mat_schutz/#anker-3034274
Zum Thema Sonnenschutz empfiehlt die Broschüre übrigens, dass die Kindertagesstätte mit den Eltern vereinbart, dass die Kinder bei sonnigem Wetter mit Sonnenschutz entsprechender Kleidung (nicht zu sonnenlichtdurchlässig, Schirmmütze) und mit Sonnenschutz eingecremt in die Kita kommen. Hier sollte jedes Kind seine eigene Sonnencreme haben, mit der die Erzieherinnen bei Bedarf nachcremen können. Fiebermessen ist erlaubt, zumindest mit einem Ohrthermometer, da es dann nur einen geringen Eingriff für das Kind bedeutet.
Hintergrund:
Im Mai 2014 haben LWL und LVR erstmals gemeinsam eine Broschüre mit Empfehlungen zu diesem Themenbereich veröffentlicht. In der ersten Jahreshälfte 2018 haben die beiden Landesjugendämter diese bestehende Broschüre gemeinsam überprüft und um einige Fragestellungen ergänzt. So stellt die neue Broschüre einige Themen der ersten Auflage ausführlicher dar, andere Themen, wie z. B. Sonnenschutzcreme oder Fiebermessen sind in der neuen Auflage dazu gekommen und es gibt einige neue Arbeitshilfen wie Vorlagen für die Dokumentation der Medikamentengabe oder für eine Vereinbarung zwischen Träger und Eltern.
Pressekontakt
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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