02.08.18 | Jugend und Schule Ferienfreizeiten brauchen engagierte Helfer
Sonderurlaub: LWL erstattet Verdienstausfall für über 300 Ferienfreizeiten
LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers.
Foto: LWL
Für 2018 hat der LWL bisher den Verdienstausfall für Ehrenamtliche, die unbezahlten Sonderurlaub in Anspruch nehmen, in über 300 Freizeiten erstattet. "Tendenz steigend", erklärt Ellen Mattern, die sich beim LWL um die Anträge auf Sonderurlaub kümmert. Die Anträge dafür können Veranstalter von Jugendferienfreizeiten beim LWL-Landesjugendamt oder bei ihren Jugendverbänden stellen. Die LWL-Sachbearbeiterinnen beraten die Träger und helfen ihnen, wenn sie einen Antrag auf Sonderurlaub für ihre Betreuerinnen stellen wollen.
Hintergrund
Das LWL-Landesjugendamt ist für finanzielle Förderungen nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW zuständig. In diesem Jahr stellt das Land NRW dem LWL über 855.000 Euro für Jugendferienfreizeiten zur Verfügung. Für Maßnahmen, die in den Herbst- oder Weihnachtsferien stattfinden, kann jetzt schon Sonderurlaub beantragt werden. Die Betreuer können unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber nehmen, über das LWL-Landesjugendamt bekommen sie dann 80 Prozent des Verdienstausfalles aus Landesmitteln für maximal acht Tage pro Jahr ersetzt.
Pressekontakt
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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