02.07.18 | Jugend und Schule Ergänzung zu IT.NRW - Schutzmaßnahmen
Inobhutnahme: Schutz für Kinder und Zuflucht für Jugendliche
Hintergrund "Inobhutnahme"
Das Jugendamt ist in solchen Fällen gefordert, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Lebensort zu bieten und statt der Eltern Entscheidungen zu treffen. Aber auch sobald eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht oder Kinder und Jugendliche um Obhut bitten, handelt das Jugendamt. Neben der unbegleiteten Einreise sind vor allem Überforderung oder Beziehungsprobleme der Eltern und daraus drohende Verwahrlosung sowie Gewalterfahrungen in der Familie Gründe für die Inobhutnahmen. Die Jugendämter reagieren damit auf aufmerksame Nachbarn, Bekannte, Kinderärzte, Schulen.
"Eine Herausnahme aus der Familie kann immer nur das letzte Mittel sein und ist immer für die Familie, aber auch die Fachkräfte eine belastende Situation. Gerade bei kleinen Kindern, die auf Versorgung angewiesen sind, kann sie aber auch lebensnotwendig sein", so LWL-Fachberaterin Dr. Monika Weber. Bei älteren Kindern und Jugendlichen kommt es hingegen häufig vor, dass sie selbst um Schutz bitten - etwa wenn sie der Gewalt in ihrer Herkunftsfamilie entfliehen möchten.
Wenn es darum geht, ein Kind aus einer Familie herauszuholen, um es zu schützen, schaltet das Jugendamt - wenn die Eltern nicht einverstanden sind - immer auch das Familiengericht ein, das dann abschließend über die Maßnahme entscheidet. Die Zeit der Inobhutnahme wird dann genutzt, um gemeinsam mit allen Beteiligten zu schauen, wo das Kind zukünftig leben kann, ob Bedingungen für eine gute Rückkehr nach Hause geschaffen werden können oder das Kind zumindest zeitweilig einen anderen Lebensort benötigt.
Achtung Redaktionen:
Die detaillierten Inobhutnahmen-Daten 2017 der Jugendämter vor Ort finden Sie in der Pressemeldung von IT.NRW vom 02.07.2018:
http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2018/pdf/186_18.pdf
Pressekontakt
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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