01.03.17 | Maßregelvollzug LWL-Dezernent: Neues Maßregelrecht stellt Forensik-Kliniken vor Probleme
Entlassungen trotz Rückfallgefahr - Personalmangel droht
LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg.
Foto: LWL
Zwar sei zu begrüßen, so Hollweg weiter, dass das Gesetz seit August 2016 überlangen, weil grundsätzlich unbefristeten Unterbringungsdauern von Maßregelvollzugspatienten entgegenwirken wolle. Im Vergleich zu schuldfähigen Straftätern mit ähnlichen Delikten im Strafvollzug seien forensische Patienten oftmals deutlich länger untergebracht gewesen. Noch aber sei die nach der Gesetzesnovellierung beobachtbare Spruchpraxis der Gerichte "außerordentlich unterschiedlich", stellte der LWL-Dezernent fest.
Und: Selbst wenn die Gerichte den Kliniken einige Monate Zeit zu Entlassvorbereitungen für ihre Patienten zubilligen - "Menschen, die möglicherweise noch mit dem Restrisiko einer Rückfallgefährdung behaftet sind, werden eben nicht mit offenen Armen in der Gemeinde(psychiatrie) aufgenommen", so Hollweg. Hinzu komme, dass manche Patienten bei der Entlassvorbereitung "nur unzureichend mitwirken".
Kritisch sieht Hollweg auch die mittel- bis langfristige Personalentwicklung im Maßregelvollzug: "Seit Jahren besteht ein Ärztemangel. Qualifiziertes psychologisches Personal ist vor allem für eher ländlich gelegene Kliniken zusehends schwierig zu bekommen. Auf Deutschland kommt zudem ein Pflegenotstand zu, auch in der forensischen Psychiatrie." Der Klinikträger LWL arbeite seit langem daran, mit Aufklärung und Qualifizierungsmaßnahmen für die, so Hollweg, "sehr attraktive und - für Außenstehende meist überraschend - sichere Arbeit in diesem Berufsfeld zu werben."
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Karl G. Donath, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235 und Petra Schulte-Fischedick, LWL-Maßregelvollzug, Telefon: 0231 4503-4100
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