23.06.16 | Jugend und Schule Ergänzung zu IT.NRW ¿ Schutzmaßnahmen
¿Rettungsring¿ für Kinder und Jugendliche
LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers.
Foto: LWL
Hintergrund ¿Inobhutnahme¿
Durch eine so genannte Inobhutnahme müssen die örtlichen Jugendämter ¿die Notbremse ziehen¿ und ein Kind aus einer Familie nehmen. LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers: ¿Die Herausnahme aus der Familie kommt nur dann in Frage, wenn alle andere Hilfen keinen Erfolg versprechen." Leicht falle den Mitarbeitern der Jugendämter dieser Schritt nicht. ¿Es ist immer ein Balanceakt. Dabei hat das Wohl des Kindes oberste Priorität.¿
Die Jugendämter reagierten dabei auf Hinweise auf mögliche Mißhandlungen und andere Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen, so die Leiterin des LWL-Landesjugendamtes weiter. Es seien aufmerksame Nachbarn, Bekannte, Kinderärzte, Schulen und Kindertagesstätten, die das Jugendamt auf den Plan riefen. Jeder fünfte junge Mensch meldete sich aber auch selbst. Die Kinder und Jugendlichen sind konkret gefährdet. Sie erleben schwere Konflikte in der Familie, Misshandlungen, sexuelle Gewalt. Dann ist die Inobhutnahme der letzte Ausweg - der ¿Rettungsring, den das Jugendamt werfen muss.¿
Wenn es darum geht, ein Kind aus einer Familie herauszuholen, um es zu schützen, geschieht dies in Einzelfällen notfalls auch gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten. Bei jeder Inobhutnahme schaltet das Jugendamt das Familiengericht ein, das dann abschließend über die Maßnahme entscheidet. Für Kinder und Jugendliche, für die eine Rückkehr in ihre Familie nicht in Betracht kommt, suchen die Jugendämter dann eine geeignete Unterbringung - zum Beispiel in einer Pflegefamilie.
Gibt es akute Gefahren, dann müssen Jugendämter die Notbremse ziehen: Sie nehmen dann auch Kinder aus Familien heraus, um sie zu schützen.
Foto: BAG Landesjugendämter
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Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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