Fachtagung ¿Quo Vadis Denkmalrecht? Kulturerbe zwischen Pflege und Recht
Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie kann das Denkmalrecht auf die aktuellen wirtschaftlichen, ökologischen und demografischen Änderungen reagieren? Wie können wir unser kulturelles Erbe mit Gesetzen schützen? Welche Bedeutung haben Rechtsvorschriften für den Denkmalschutz, wenn staatliche Aufsicht immer öfter von bürgerschaftlichem Engagement abgelöst wird? Solche Fragen stellt die Tagung ¿Quo vadis Denkmalrecht? Kulturerbe zwischen Pflege und Recht¿, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gemeinsam mit dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) vom 15. bis 17. Juli im LWL-Landeshaus veranstaltet. Über 200 Denkmalpfleger, Juristen, Behördenvertreter und Denkmaleigentümer aus dem gesamten Bundesgebiet, aus den Niederlanden und aus Österreich sprechen über neue Wege des Denkmalrechts.
Zwei Beispiele zeigen, wie groß die gesellschaftliche Bedeutung und konkrete Wirkung des Denkmalrechts ist: Vor kurzem hat die Bundesregierung beschlossen, Kohlekraftwerke abzuschalten und Stromtrassen wo möglich unterirdisch zu verlegen. Aber bei Erdverkabelungen kann unser archäologisches Erbe beschädigt werden. Was soll man tun, wenn mitten in der ohnehin schon komplizierten Realisierungsphase ein unbekanntes Bodendenkmal entdeckt wird? Das ist nicht nur ein fachliches Problem, sondern auch eine Herausforderung für die Gesetzgebung. Ein anderes Thema ist die bürgerschaftliche Mitwirkung, die viele Potenziale für den Denkmalschutz bietet wie zum Beispiel bei den Leipziger Wächterhäusern oder im Hamburger Gängeviertel. Bei umweltrelevanten Bauvorhaben sind im Europarecht für die Öffentlichkeit Beteiligungsrechte vorgesehen und Naturschutzverbände haben sogar ein Klagerecht. Obwohl das kulturelle Erbe wie die natürliche Umwelt ein Allgemeingut ist, wird im Denkmalrecht aber noch über Klagerechte diskutiert. Oder ist das schon längst durch das Europarecht abgedeckt?
Auch andere gesellschaftliche Entwicklungen wirken sich auf das Denkmalrecht aus: Themen wie Barrierefreiheit, Energiewende und demographischer Wandel stellen besondere Anforderungen an die Denkmalpflege und die Gesetzgebung. Wir möchten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich einladen zur
Fachtagung ¿Quo Vadis Denkmalrecht? Kulturerbe zwischen Pflege und Recht
in der Zeit vom 15. bis 17. Juli
im LWL-Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1 in 48147 Münster.
Zu Ihrer Information haben wir das Programm angehängt. Natürlich können Sie auch nur einzelne Veranstaltungen besuchen. Gerne vermitteln wir Ihnen Interviewpartner zu bestimmten Themen. Ihr Ansprechpartner während der Tagung ist Dr. Oliver Karnau (Tel.: 0162/1318056).
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000
Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen,
20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für
Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten-
und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit
wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen
Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die
Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein
Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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