24.10.14 | Soziales LWL-Bilanz 2013:
10.600 Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben finanziell unterstützt
Weitere knapp 2.700 Arbeitsplätze statteten die örtlichen Träger (kreisfreie Städte, Kreise und große kreisangehörige Städte) mit technischen Arbeitshilfen aus. Für diese Aufgabe stellte der LWL aus der Ausgleichsabgabe knapp zehn Millionen Euro zur Verfügung. Den Ausgleich zahlen Betriebe, die, gemessen an ihrer Mitarbeiterzahl, zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen. In Integrationsprojekten hat das LWL-Integrationsamt Westfalen 1.500 Menschen mit Schwerbehinderung unterstützt. Sie arbeiten in Integrationsunternehmen oder -abteilungen im allgemeinen Arbeitsmarkt mit nicht behinderten Menschen zusammen.
Persönliche finanzielle Hilfen
Es sei dem LWL-Integrationsamt und den örtlichen Trägern gelungen, zahlreiche Menschen mit Schwerbehinderung bei der beruflichen Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, so Münning weiter. Zu diesem Zweck erhielten knapp 1.300 Menschen mit Schwerbehinderung auch persönliche finanzielle Hilfen. "Wir unterstützen beispielsweise Menschen, die sich beruflich fortbilden möchten oder die am Arbeitsplatz eine Arbeitsassistenz benötigen", erklärte Münning. Wenn schwerbehinderte Menschen für einzelne Tätigkeiten am Arbeitsplatz Hilfe brauchen, können sie eine Arbeitsassistenz zur Unterstützung in Anspruch nehmen. Außerdem habe der LWL in fast 2.400 Fällen Arbeitgebern für außergewöhnliche Belastungen, die ihnen durch die Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern entstanden sind, Zuschüsse gezahlt, so Münning weiter.
Kündigungsschutz
Aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen ist es auch Aufgabe des LWL-Integrationsamtes, über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Integrationsamt gingen 2013 über 3.000 solcher Zustimmungsanträge ein. Bei den dabei streitigen Fällen gelang es dem LWL-Integrationsamt in rund 52 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz des schwerbehinderten Beschäftigten zu erhalten.
Das LWL-Integrationsamt verfügte 2013 über Einnahmen von insgesamt 62,2 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe und aus Drittmitteln. Davon mussten 8,5 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeführt werden, so dass letztlich 53,7 Millionen Euro für Westfalen-Lippe zur Verfügung standen. Der LWL verwendete davon 27,1 Millionen Euro für die berufliche Eingliederung von Arbeitnehmern. 10,7 Mio. Euro hat das LWL-Integrationsamt für die individuelle berufliche Integration schwerbehinderter Arbeitnehmer in Integrationsprojekten ausgegeben. Mit 5,3 Millionen Euro förderte das LWL-Integrationsamt Investitionen in Werkstätten für behinderte Menschen. 10,4 Millionen Euro erhielten die Integrationsfachdienste, die Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer bei der Eingliederung ins Arbeitsleben unterstützen.
Pressekontakt
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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