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Denkmalpflege

Die Denkmalpflege setzt sich für den Erhalt und die Pflege von Denkmälern als historische Zeugnisse ein. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den Aufgaben der Denkmalpflege, zu dem sich wandelnden Denkmalbegriff, zu den Zuständigkeiten und zur Geschichte der Denkmalpflege in Westfalen-Lippe sowie zu aktuellen Herausforderungen im Bereich der Denkmalpflege.

Zur Entwicklung des Denkmalbegriffs

Die Aufmerksamkeit der Verantwortlichen für den Denkmalschutz richtete sich zunächst auf Kirchen, Klöster, Burgen, Schlösser und Rathäuser, die als bedeutende Bauleistungen bewertet wurden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wendete sich im Rahmen der Heimatschutzbewegung ihr Blick verstärkt auch den „alltäglicheren Objekten“ wie Bürger- und Bauernhäusern, Mühlen und Scheunen zu, der Denkmalbegriff hatte sich bereits erweitert.

Ein Beispiel ist das Westwerk der katholischen Kirche St. Stephanus und Vitus in Corvey bei Höxter. Es wurde im Jahr 885 geweiht und ist somit das älteste Denkmal Westfalen-Lippes.

Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975  wurden die Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Zahlreiche Bürgerinitiativen setzten sich für der Erhalt von Arbeitersiedlungen und Gründerzeitvierteln sowie für Zeugnisse der Industrie- und Technikgeschichte ein. Das Bewußtsein entwickelte sich immer weiter für unterschiedlichste Objekte auf lokaler Ebene.

Mit der Zeche Zollern II/IV in Dortmund-Bövinghausen (1898-1904 errichtet) wurde wenige Jahre nach ihrer Stilllegung 1969 das erste Industriedenkmal der Bundesrepublik unter Schutz gestellt und damit in letzter Minute gerettet. Indem das 1979 gegründete LWL-Industriemuseum diese Stätte zu seiner „Hauptstelle“ erklärte und die Zechengebäude ab 1981 sanierte, wurde dieser überaus prominenten Musterzeche eine Perspektive zuteil, die bis heute eine Erfolgsgeschichte ist. Schon Ende 1973 konnte beim Landeskonservator Westfalen-Lippe, dem späteren Westfälischen Amt für Denkmalpflege, heute abgekürzt LWL-DLBW, ein eigenes Referat für technische Denkmäler in der Doppelfunktion von Inventarisation und Denkmalpflege eingerichtet werden. Das war bundesweit einmalig und ist eine bemerkenswerte Pionierarbeit für die öffentliche Bewusstseinsbildung zur Industriegeschichte und zu technischen Denkmälern.

Die Maschinenhalle der Zeche Zollern wurde als erstes Industriedenkmal der Bundesrepublik unter Schutz gestellt. Foto: LWL/Holtappels.

Die Maschinenhalle der Zeche Zollern wurde als erstes Industriedenkmal der Bundesrepublik unter Schutz gestellt. Foto: LWL/Holtappels.

Mit dem Erlass des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes 1980 wurde der „erweiterte“ Denkmalbegriff, der aus einem modernisierten Denkmalverständnis resultiert, rechtlich verankert. Ein öffentliches Interesse für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege besteht:

„wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundlich oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

(Zitat § 2, Satz 1 DSchG NRW.)

Seit den späten 1990er Jahren ist auch die Auseinandersetzung mit dem Zeugniswert der Kulturlandschaft Teil denkmalpflegerischer Diskussionen.

Die Anfänge der Denkmalpflege in Westfalen

Denkmalpflege ist keineswegs eine Erfindung des 20. Jahrhunderts

Bereits in der Frühzeit der Kulturgeschichte der Menschheit haben Menschen nachweislich Denkmalpflege in dem Sinne betrieben, dass sie bedeutenden Geschichtszeugnissse erhalten und geschützt haben.

Schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, in einer Zeit der beginnenden politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in Europa (Zeit der Aufklärung, Ende des Absolutismus, beginnende Industrialisierung, Französische Revolution 1789, Trennung von Kirche und Staat, Säkularisation der Kirchen und Klöster 1803) entwickelte sich ein großes Interesse an Geschichte und Altertümern. Auch Künstler:innen und Wissenschaftler:innen beschäftigten sich damit. Zunächst standen die Bauwerke des Mittelalters im Zentrum, sie sollten erhalten und auch weiter gestaltet werden. Im 19. Jahrhundert entfaltete sich die Fürsorge für die „vaterländischen Altertümer“ weiter, gepaart mit einem neuen Nationalbewusstsein.

Mit viel Aufwand wurden Kirchen, Burgen, Rathäuser, Stadtbefestigungen vor dem weiteren Verfall bewahrt, vielfach rekonstruierend und historisierend aufgebaut und sogar weitergebaut. Die Bemühungen, den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu institutionalisieren, führten im Laufe des 19. Jahrhunderts im Königreich Preußen schrittweise zu Ergebnissen. Ende des 19. Jahrhunderts bekamen die preußischen Provinzen des Deutschen Kaiserreichs diese Aufgabe zugewiesen, und Albert Ludorff wurde 1892 der erste Provinzialkonservator Westfalens.

Zunächst stand die Denkmalerfassung im Mittelpunkt: Ludorff trieb sie mit seinen Inventarbänden ungewöhnlich schnell  voran, 37 Bände erschienen bis 1915. Ludorffs starke Ausrichtung auf die fotografische Erfassung hat einen bis heute herausragenden Bestand historischer Aufnahmen im Bildarchiv der LWL-Denkmalpflege geschaffen. Seine Erfassung der Denkmäler trug zur Entwicklung bildgebender Methoden bei, die beispielsweise in der Patentierung der Herstellung von Handzeichnungen, von Victor Batteux Ende des 19. Jh. entwickelt, ihren Niederschlag fand.

Die Aufgaben der Denkmalpflege

Der Anwalt des Denkmals

Die Denkmalpflege setzt sich für den Erhalt von Denkmälern als historische Zeugnisse ein; die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur für Westfalen ist sozusagen der Anwalt des Denkmals. Um den denkmalwerten Bestand überhaupt benennen zu können, muss eine systematische Erfassung der Objekte, eine Inventarisation, vorgenommen werden. Weder Alter noch Schönheit bestimmen, ob es sich bei einem Objekt um ein Denkmal handelt, sondern der Denkmalwert. Vermittelt ein Objekt anschaulich eine wichtige Information, z.B. zu historischen Bauformen, Handwerkstechniken, Nutzung oder Lebensweisen der Vergangenheit, so spricht man vom Zeugniswert des Denkmals. Ist der Zeugniswert festgestellt, so liegt nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Gegenstandes vor.

Das Bild zeigt das Krematorium in Hagen

Das Bild zeigt das Krematorium in Hagen. Foto: LWL/Votteler

Es ist die Aufgabe der Denkmalpflege, historische Substanz zu erhalten, um die zahlreichen Informationen, die dadurch in einem Baudenkmal, einer denkmalwerten Anlage oder beispielsweise einem städtebaulichen Zusammenhang gespeichert sind, für nachfolgende Generationen überliefern zu können, weiter zu erforschen und die Geschichte darin ablesbar zu erhalten. Baudenkmäler lassen sich in der Regel nur dann erhalten, wenn sie auch genutzt werden, und diese Nutzungen erfordern manchmal bauliche Veränderungen. Möglichkeiten und Grenzen der Veränderungen müssen dabei immer sorgfältig diskutiert und auf den Einzelfall abgestimmt werden, damit die denkmalwerten Eigenschaften und damit der historische Zeugniswert, der an die Substanz und das Erscheinungsbild des Objekts gebunden ist, nicht verloren gehen.

Neben der Erhaltung der Denkmäler, sind auch deren Erforschung und Dokumentation wichtige Aufgaben der Denkmalpflege. Die Ergebnisse vermitteln die Fachleute durch Publikationen, Vorträge und weitere Veranstaltungen der interessierten Öffentlichkeit. Die Denkmalpädagogik bildet einen weiteren Ansatz zur Vermittlung des Denkmalgedankens.

Die Zuständigkeiten in der Denkmalpflege

Das Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) in NRW

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Länder, von denen jedes ein eigenes Denkmalschutzgesetz hat, für den Denkmalschutz zuständig. Für Nordrhein-Westfalen gilt seit 1980 das Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) und gibt dem öffentlichen Belang Denkmalschutz eine verlässliche rechtliche Grundlage.

Die Unteren Denkmalbehörden, die bei den Städten und Gemeinden angesiedelt sind, entscheiden dabei in allen Angelegenheiten, die ein Denkmal betreffen. Sie tragen Objekte in die Denkmalliste ein, erteilen die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen oder stellen Bescheinigungen für Steuervergünstigungen aus.

Beaufsichtigt werden sie von den Oberen Denkmalbehörden, den Kreisen und Bezirksregierungen. Als Oberste Denkmalbehörde in NRW fungiert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fachliche Unterstützung erfahren diese Instanzen von den Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände, der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Zwar treffen die Fachämter selbst keine denkmalrechtlichen Entscheidungen, müssen aber immer an den Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörden beteiligt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Fachämter übernehmen Aufgaben zur Erfassung, Erforschung, Dokumentation, Pflege, Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und sind dazu auch bundesweit und darüber hinaus in fachlichem Austausch.

Neben den beschriebenen Institutionen arbeiten viele weitere Akteurinnen und Akteure hauptamtlich und ehrenamtlich für den Erhalt bedeutsamer historischer Zeugnisse.

Nur in Kooperation mit allen Beteiligten, mit Denkmaleigentümern, Vereinen und Initiativen, Architekt:innen, Planer:innen und Politik kann Denkmalpflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelingen und das baukulturelle Erbe für nachfolgende Generationen umfassend erhalten werden.

Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen erfüllt verschiedene Aufgaben zum Schutz und zur Pflege des kulturellen Erbes:

  • Die Inventarisation erfasst, erforscht und bewertet Denkmäler in Westfalen-Lippe, sie erstellt Denkmalwertgutachten, auf deren Grundlage die unteren Denkmalbehörden Objekte in die Denkmalliste eintragen.
  • Die historische Bauforschung dokumentiert Gebäude und untersucht sie in allen Details, wie z. B. Konstruktionen und Oberflächen, im Hinblick auf ihre Entstehungs- und Veränderungsgeschichte.
  • Die Praktische Denkmalpflege unterstützt und berät die Städte, Gemeinden und Denkmaleigentümer:innen zu Fragen der denkmalgerechten Sicherung, Instandsetzung, Restaurierung und Sanierung sowie zu den Fragen der sinnvollen Nutzung der Baudenkmäler und erarbeitet fachliche Stellungnahmen im Rahmen von denkmalrechtlichen Verfahren (z. B. bei geplanten Umnutzungen oder Sanierungen) sowie Gutachten zur finanziellen Förderung.
  • Die Restaurierung übernimmt konservatorische und restauratorische Fachaufgaben an Denkmälern oder Teilen davon und wirkt mit bei der Erforschung, der Überwachung, der Erhaltung, dem Schutz und der Dokumentation der Denkmäler.
  • Der Bereich Gartendenkmalpflege erfasst historische Gärten, Friedhöfe und Parkanlagen und berät Kommunen und Eigentümer:innen zum denkmalgerechten Umgang mit Gartendenkmälern.
  • Die Städtebauliche Denkmalpflege nimmt denkmalpflegerische Interessen als Träger öffentlicher Belange in Verfahren wahr und berät Kommunen beim Erstellen von Stadtentwicklungskonzepten sowie Denkmalpflegeplänen, Denkmalbereichssatzungen, Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen.
  • Der Bereich Dokumentation pflegt und entwickelt die Zentralregistratur, Datenbanken und Sammlungen des Amtes, die Bibliothek, das Bildarchiv mit seiner 125-jährigen Geschichte sowie das Planarchiv. Ein Schwerpunkt ist die Digitalisierung, um Interessierten den langfristigen, gesicherten Zugang zu den Denkmalinformationen zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der Fotowerkstatt des Fachamtes liegt auf dem Gebiet der dokumentarischen Architektur- und Objektfotografie.

Das Fachwissen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege vermittelt die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen durch Publikationen und verschiedene Veranstaltungsformate an die Öffentlichkeit.

Aktuelle Herausforderungen für die Denkmalpflege

Die Herausforderungen, denen sich die Denkmalpflege stellen muss, unterliegen dem gleichen Wandel wie auch die sich ständig erweiternde Denkmallandschaft.

So rücken heute zu dem vielfätigen Bestand der vergangenen Jahrhunderte auch Bauten der 1960er- bis 1980er Jahre als bauliches Erbe einer abgeschlossenen Epoche in das denkmalfachliche Blickfeld. Neue Stadtzentren, Wohnsiedlungen, Verwaltungsgebäude, Industrieanlagen, Kultur- und Bildungsbauten, Technik- und Verkehrsbauten aus dieser Zeit gelten als Zeugnisse einer Zeit eines gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Auf- und Umbruchs.

Das Rathaus der Stadt Marl.

Das Rathaus der Stadt Marl, errichtet in den Jahren 1960 bis 1967, steht seit 2016 unter Denkmalschutz. Foto: LWL/Brockmann-Peschel.

Seit einigen Jahren zeigt sich außerdem, dass zahlreiche Kirchengebäude nicht mehr in ihrer kirchlichen Funktion bleiben werden und im ungünstigsten Fall über einen Abriss diskutiert wird. Insbesondere im Ruhrgebiet ist dieser Prozess spürbar im Gange. Hier gilt es, die Baudenkmäler zu schützen und gemeinsam mit allen Beteiligten für die denkmalwerten Bauten angemessene Lösungen des Erhalts zu finden, manchmal auch vorrübergehend ohne weitere Nutzung oder mit geeigneten neuen Nutzungen. Das ist eine aktuelle Aufgabenstellung im Themenfeld der Denkmalpflege. In besonderem Maße trifft dies auf die nach 1945 entstandenen Kirchen zu, für die mitunter noch keine breite gesellschaftliche Akzeptanz besteht, wie sie sich für Bauten älterer Epochen oder anderer Baugattungen auch erst im Laufe der Geschichte herausgebildet hat.

Seit vielen Jahren sind die Anforderungen nach einer energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, nach Energieeinsparungen im Baudenkmal ein zentrales Thema im Rahmen von denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren. Die Suche nach dem geeigneten Konzept für die energetische Verbesserung des Gebäudes kann nur individuell auf das jeweilige Objekt abgestimmt erfolgversprechend laufen. Ebenso sind Forderungen nach zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit neuen Nutzungskonzepten für ein Baudenkmal oder die Suche nach Lösungen zur barrierefreien Erschließung eines Objektes in den letzten Jahren vermehrt Thema im Rahmen der denkmalrechtlichen Abstimmung. Auch hier gibt es inzwischen zahlreiche Beispiele für gelungene individuelle Lösungen, die gemeinsam von allen Beteiligten entwickelt wurden.

Dabei gilt es stets, so wenig wie möglich in die historische Substanz einzugreifen – unabhängig davon, ob das Denkmal aus dem Mittelalter oder den 1970er-Jahren stammt.

Nachhaltigkeit im Umgang mit dem Bestand ist in der Denkmalpflege kein neues Thema; Erhalt und Reparatur, Weiternutzung und Umnutzung, Verwendung traditioneller Baustoffe mit langer Haltbarkeit sind schon vom Ansatz her ressourcenschonend.

Auch die von Menschen verursachten Umweltprobleme wie Immisionen und Schadstoffbelastungen wirken sich auf den Denkmabestand aus und verstärken unter Umständen den Zerfall der Bausubstanz. Dafür müssen geeignete Methoden zur Behebung der Folgen, gegebenenfalls auch neue Materialien und Techniken für langfristig greifende konservatorisch-restauratorische Maßnahmen gefunden werden. Im Rahmen der denkmalfachlichen Beratung analysieren die LWL-Denkmalpfleger:innen auch diese Probleme in jedem Einzelfall und erarbeiten für die Behebung der Schäden angemessene Lösungen. Die amtlichen Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger unterstützen mit ihren Beratungen den Erhalt des geschützten Bestandes; erfahrungsgemäß kann das im Dialog mit allen Beteiligten gut gelingen.

Für den Erhalt des baukulturellen Erbes sind erhebliche finanzielle Anstrengungen erforderlich; diese werden seit jeher größtenteils von den Denkmaleigentümer:innen selbst getragen. Wichtig ist die Bereitstellung von ausreichenden öffentlichen Fördermitteln, um  diesen Erhaltungsaufwand mildern zu können. Insbesondere für die vielfach ehrenamtlich aufgestellten Vereine und Initiativen, die sich mit dem Erhalt und der Pflege von nicht rentierlich nutzbaren Objekten befassen, sind die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Kürzungen der Fördermittel ausgesprochen heikel. Für 2018 ist jedoch eine Erhöhung der Denkmalförderung in NRW angekündigt.

Immer wieder wird deutlich, wie entscheidend die frühzeitige Mitwirkung aller Beteiligten im Prozess zum Schutz und der Erhaltung eines Denkmals ist. Nur in Kooperation mit Denkmaleigentümer:innen, Vereinen, Initiativen, Architekt:innenen, Planer:innenn und in dem einen oder anderen Fall auch den Beteiligten aus der Politik kann Denkmalpflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelingen und das kulturelle Erbe für zukünftige Generationen erhalten werden.

Pläne für ein neues Denkmalschutzgesetz

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hat Anfang März 2021 ihre Pläne für ein neues Denkmalschutzgesetz vorgestellt. Der LWL sieht Teile des Gesetzentwurfes kritisch.

Interview mit LWL-Chefdenkmalpfleger Dr. Holger Mertens

Wie finden Sie den Vorschlag für das neue NRW-Denkmalschutzgesetz?

Mertens: Einige Probleme, die es gibt, werden nicht gelöst, und ein Problem, das es nicht gibt, wird mit dem Vorschlag scheinbar gelöst - das ist mein Fazit.
Dass zum Beispiel die Denkmalpflegeämter bei den beiden Landschaftsverbänden übermächtig seien, ist ein Gerücht, das durch Wiederholung nicht besser wird. Um das einzuordnen: Nur gerade mal eineinhalb Prozent aller Gebäude in NRW sind Denkmäler. Dass die LWL-Denkmalpflege ein Gebäude anders bewertet als die Denkmalämter in den Städten und Kreisen und es zur Entscheidung im Ministerium kommen muss, diese Fälle liegen im Promille-Bereich. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist gut: In einer umfassenden Untersuchung durch das Ministerium stellten die Befragten der Denkmalpflege bei den Landschaftsverbänden ein gutes Zeugnis aus. Und übrigens sehen wir ebenso im bundesdeutschen Vergleich gut aus.

Ist denn nicht der/die Denkmalpfleger:in der/die natürliche Feind:in des/der Bürgermeister:in, der/die ein marodes Gebäude im Stadtzentrum abreißen will, woran ihn/sie der Denkmalschutz hindert?

Mertens: Nein, denn unsere Rolle ist die von Fachleuten und von Beratenden: Was kann man tun, um Pläne für Neues zu verwirklichen und gleichzeitig Denkmalwürdiges zu schützen? Wir können beraten, wie man das macht und wo es Zuschüsse und wofür es Steuererleichterungen gibt. Wir arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle so lange an Lösungen, bis alle nicken können.

Verstehen Sie, was das Ministerium mit dem neuen Gesetz will?

Mertens: Ich ahne, dass es die Denkmalbehörden in den Kreisen und Städten stärken und den Eigentümer:innen etwas Gutes tun soll. Die bessere Förderung von Denkmälern in NRW ist so etwas Gutes, oder die Gründung eines Landesdenkmalrates. Aber wenn das Gesetz so kommt, ist es in Teilen kontraproduktiv. Ohne genug Fachwissen gibt es zum Beispiel keine guten Anträge auf Förderung. Ohne eine LWL-Denkmalpflege mit klarem Auftrag und Blick auf ganz Westfalen-Lippe keine einheitlichen Regelungen, sondern von Kommune zu Kommune unterschiedlichen Denkmalschutz.

Kein klarer Auftrag für die Landschaftsverbände  wie kommen Sie darauf?

Mertens: Nehmen Sie den Vorschlag, das sogenannte Benehmen mit den Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände in eine Anhörung umzuwandeln. Hört sich erst mal gut an, bedeutet aber, dass unsere Stellungnahme zu einem Denkmal letztlich irrelevant würde und damit das Wohl des Denkmals, für das wir stehen, ein deutlich geringeres Gewicht hätte.

Was wollen Sie?

Mertens: Wir finden, dass neben den berechtigten Interessen der Wirtschaft und Stadtentwicklung und des Umweltschutzes auch die Denkmäler eine Stimme brauchen - nicht als Solisten, aber auch nicht als bloße Notenständer, sondern als eigener Teil des Orchesters. Wir befürchten, dass es sonst nicht schneller, sondern schlechter wird im Denkmalschutz. Wir würden den guten Stand der Denkmalpflege in NRW verspielen.

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LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Sachbereich Vermittlung und Baukultur

Fürstenbergstraße 15
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kontakt@lwl-baukultur.de

Tel: 0251 591-3572

Inventarisation

Die Inventarisation erfasst, erforscht und bewertet Denkmäler in Westfalen-Lippe, sie erstellt Denkmalwertgutachten, auf deren Grundlage die unteren Denkmalbehörden Objekte in die Denkmalliste eintragen.