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Bundesteilhabegesetzt (BTHG) - Leicht erklärt!

Was beinhaltet das Bundesteilhabegesetz und wem hilft es? Erfahren Sie in diesem kurzen Erklärfilm mehr zum BTHG.

Zum BTHG-Informationsportal des LWL

Pressemitteilungen zum Thema BTHG

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat sich ab 01.01.2020 einiges für Menschen mit Behinderungen verändert. Das BTHG soll ein selbstbestimmteres Leben mit mehr Teilhabe möglich machen.

Damit der Übergang für alle Beteiligten problemlos gelingt, bietet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auf mehreren Wegen Unterstützung.

1. Das Online-Informationsportal zum BTHG

"Neben der persönlichen Beratung durch die Hilfeplaner:innen steht unser Unterstützungsangebot im Wesentlichen auf drei Säulen", erklärte der damalige LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Zum einen hat der LWL eine Internetseite konzipiert, auf der Fragen rund um das BTHG beantwortet werden.

"Wichtig war uns dabei, die Fragen zu beantworten, die die Menschen bewegen", sagt Münning.

Das heißt: Menschen mit einer geistigen Behinderung erhalten im neuen, stetig wachsenden Online-Wissensportal wichtige Informationen in leicht verständlicher Sprache - zum Beispiel, ob in Zukunft jeder ein eigenes Bankkonto benötigt oder wie die Regelung zum Taschengeld sein wird. Ein weiterer Bereich der Seite beantwortet Fragen, die vor allem für gesetzliche Betreuer:innen relevant sind. Für Leistungserbringer:innen und andere Expert:innen stehen darüber hinaus umfangreicheres Hintergrundwissen und weitergehende Erläuterungen zur Verfügung. Das Wissensportal erklärt außerdem, was sich hinter komplizierten Begriffen wie Teilhabeplanverfahren, Bedarfsermittlungsinstrument oder Lebensunterhaltsbedarf verbirgt.

2. Die Telefon-Hotline

Das zweite Angebot des LWL ist eine Telefon-Hotline. "Hier kann jeder anrufen, der Fragen zum BTHG hat, egal ob persönlich Betroffener, Angehöriger oder Inklusionsexperte", erklärte Münning.

Er geht davon aus, dass die meisten Fragen durch das geschulte Personal der Hotline am Telefon geklärt werden können. Diese Vorgehensweise schaffe nicht nur schnelle und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene, sondern entlaste auch die Hilfeplaner:innen des LWL. Münning: "Wenn Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zum BTHG nicht erst ihre persönlichen Hilfeplaner;innen kontaktieren müssen, können diese ihre Zeit besser für eine individuelle Betreuung ihrer Klient:innen nutzen." Mit mehreren Informationsveranstaltungen in ganz Westfalen-Lippe informieren darüber hinaus die LWL-Expert:innen persönlich über die neuen Bestimmungen des Gesetzes.

Pressemitteilungen zum Thema

Soziales | 26.02.20
Pressegespräch zum Forschungsprojekt "MUTIG" - Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bis ins Alter innovativ gestalten

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genauso wie Sie und ich möchten auch Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt und in ihrer eigenen Wohnun…

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Soziales | 29.11.19
Bundesteilhabegesetz in NRW: Mehr Selbstbestimmung - und erst mal mehr Arbeit

Westfalen-Lippe/Rheinland (lwl/lvr). In wenigen Wochen startet die dritte und zugleich umfangreichste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). …

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Jugend und Schule | 24.09.19
Meilenstein auf dem Weg zu landeseinheitlichen Lebensbedingungen erreicht

Köln/Düsseldorf. 24. September 2019. Erstmals haben die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), Freie Wohlfahrtspflege und die…

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Soziales | 23.07.19
Neue Grundlage für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf (lwl). Ein neuer Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen wur…

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Soziales | 15.07.19
Landschafts-Verband Westfalen-Lippe gibt Infos über das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz

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Soziales | 04.07.19
Neues Bundesteilhabegesetz: LWL informiert online und am Telefon

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Pressefotos

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Matthias Münning

ehemaliger LWL-Sozialdezernent Matthias Münning.
Foto: LWL/ Martin Steffen

ehemaliger LWL-Sozialdezernent Matthias Münning.
Foto: LWL/ Martin Steffen

Marc Szykowiak

Marc Szykowiak sitzt im Rollstuhl und kann seinen Körper nicht zielgerecht bewegen. Mit ihm leben 15 weitere Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen im Apartmenthaus in Bochum-Weitmar, zwar unter einem Dach, aber jeweils in einer eigenen Wohnung - selbstbestimmt und selbständig.
Foto: LWL/ Martin Steffen

Marc Szykowiak sitzt im Rollstuhl auf seinem Balkon.

Menschen und Geschichten Wie möchten wir leben?

Erfahren Sie mehr über das betreutes Wohnen in den Apartmenthäusern des LWL.

Zur Geschichte

Fakten zu den Anfängen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) in NRW

Ende 2016 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbschiedet worden. Die mit diesem Gesetz verbundenen Reformen treten in vier Reformstufen bis 2023 in Kraft.

Faktenpapier zum BTHG

Das neue Bundesteilhabegesetz bringt viele Änderungen mit sich. Die wichtigsten Fakten haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Diese Veränderungen bringt das BTHG:

  • Die sogenannten Fachleistungen und die existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden getrennt. Dadurch wird die Unterstützung individueller und das führt zu mehr Gleichberechtigung.
  • Wie das Einkommen und das Vermögen von Menschen mit Behinderungen auf staatliche Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe angerechnet werden, ist neu geregelt. Das führt bei Vielen zu einer finanziellen Verbesserung. Man kann jetzt mehr sparen und hat auch mehr von seinem Arbeitslohn.
  • Ein sogenanntes Teilhabe- und Gesamtplanverfahren wird eingeführt. Das ermöglicht mehr Mitbestimmung der Menschen mit Behinderungen.
  • Bessere Teilhabe am Arbeitsleben wird möglich gemacht. Es ergeben sich mehr Chancen, dass Menschen mit Behinderungen eine Arbeitsstelle bekommen.

In NRW sind ca. 140.000 Eingliederungshilfe- bzw. Hilfe zur Pflege-Empfänger:innen von den gesetzlichen Änderungen betroffen. Diese Veränderungen sind mit vielen Fragen verbunden. Sie betreffen aber nicht ausschließlich die Leistungsempfänger:innen, sondern auch ihre Angehörigen, Freunde, Bekannte oder Bezugspersonen, ihre gesetzlichen Betreuer:innen sowie die Einrichtungen und Dienste beziehungsweise ihre Mitarbeiter:innen.

Ziel des BTHG ist es, die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern und ihnen mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe zu ermöglichen. 2020 startete die dritte und zugleich umfangreichste Reformstufe des BTHG - die Reform der Eingliederungshilfe. Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um individuelle Unterstützung, die behinderungsspezifische Bedarfe abdecken, um eine „gleichwertige Teilhabe“ sicherzustellen. Durch diese Reform wurde auch das Recht für Verträge zwischen den Einrichtungen beziehungsweise Diensten und den Leistungsträger:innen, zum Beispiel den Landschaftsverbänden, überarbeitet. Es ergibt sich jetzt die Möglichkeit, dass man die Unterstützung besser prüfen kann. Zum Beispiel, ob die Unterstützungsleistung qualitativ gut ist, die der Mensch mit Behinderung erhält.

Das waren die ersten Änderungen ab dem 01. Januar 2020:

Die Umstellung ab 2020 betrifft insbesondere die stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe („Heime“). In NRW gibt es rund 43.500 erwachsene Menschen mit stationärer Betreuung und rund 2.380 stationäre Wohneinrichtungen für die Leistungserbringung an diesen Personenkreis. In diesen Einrichtungen beinhalten die Leistungen der Eingliederungshilfe derzeit eine umfassende Versorgung und Betreuung. Sie gliedern sich auf der einen Seite in die Maßnahmen der Eingliederungshilfe, genannt Fachleistungen, und auf der anderen Seite in die „existenzsichernden Leistungen“ einschließlich Wohnen. Zudem haben die Leistungsempfänger:innen auch monatlich ein Taschengeld in Höhe von 114,48 Euro und jährlich ein Bekleidungsgeld in Höhe von 225 Euro erhalten, mit denen sie ihren persönlichen Bedarf, der über das Pauschalangebot der Einrichtung hinausging, decken konnten. Für alle diese Leistungsbestandteile waren in NRW bis 2020 die Landschaftsverbände zuständiger Leistungsträger.

Ab 2020 wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten Leistung zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Die notwendige Unterstützung der Menschen mit Behinderungen orientiert sich zukünftig nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am individuellen Bedarf. Der Mensch mit Behinderung entscheidet dabei weitgehend selbst, welches Leben er oder sie führen will z.B. wie er oder sie wohnen möchte oder wo er oder sie arbeiten will. Dann wird ermittelt, aus welchen Leistungssystemen er oder sie Unterstützung benötigt.

Diese Neuausrichtung der Eingliederungshilfe hat insbesondere auch zur Folge, dass die bisherige Unterscheidung von Leistungen der Eingliederungshilfe in ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen wegfällt. Bestehende Betreuungsmöglichkeiten in Wohnformen, in denen Menschen mit Behinderungen heute zusammenleben, bleiben dabei allerdings erhalten. Das bedeutet, diese Menschen haben die Möglichkeit, weiterhin dort zu wohnen, wo sie jetzt wohnen, und auch die gleichen Leistungen weiter zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Als Konsequenz der Personenzentrierung werden Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen künftig getrennt ausgewiesen und von unterschiedlichen Kostenträgern erbracht, um so Menschen mit Behinderungen hinsichtlich ihres notwendigen Lebensunterhalts den Menschen ohne Behinderungen gleichzustellen. Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen werden hinsichtlich ihres notwendigen Lebensunterhalts finanziell so gestellt wie Menschen ohne Behinderungen, die nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu decken, oder Menschen mit Behinderungen, die heute ambulant betreut werden und schon heute ihre existenzsichernden Leistungen vom örtlichen Sozialamt bekommen. Dies ermöglicht mehr Selbstbestimmung, da finanzielle Gesichtspunkte bei der Wahl des Lebensmittelpunktes - ob in eigener Wohnung, Wohngemeinschaft oder in einer besonderen Wohnform - keine Rolle mehr spielen.

Diese Auswirkungen hat das BTHG in NRW:

Ab 2020 konzentrieren sich in NRW die Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe auf die Fachleistungen. Der Lebensunterhalt ist nicht mehr Teil der Eingliederungshilfeleistung. Das bedeutet: volljährige Leistungsberechtigte in bisherigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten keine pauschalierten existenzsichernden Leistungen zuzüglich Taschengeld und Bekleidungsgeld mehr. Anstelle dieser Leistungen treten „Regelleistungen der Existenzsicherung“. Wer diese Regelleistungen der Existenzsicherung zahlt, hat das Land neu geregelt. Nach einem Landes-Ausführungsgesetz zur Umsetzung des BTHG werden ab 2020 für diese existenzsichernden Leistungen in NRW die kreisfreien Städte und Kreise als Träger der Sozialhilfe zuständig. Die Kreise werden diese Aufgaben ihrerseits auf Städte und Gemeinden delegieren. Es müssen bis 2020 rund 43.500 erwachsene Menschen mit stationärer Betreuung einen Antrag auf existenzsichernde Leistungenstellen, für die die kreisfreien Städte, Kreise oder die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechende Bescheide erlassen müssen. Damit die kreisfreien Städten, Kreise oder die kreisangehörigen Städte und Gemeindendiese existenzsichernden Leistungen ab 2020 erbringen können, müssen die Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen mitihren Einrichtungen Verträge über die

  • Miete und
  • Betreuungsleistungen (z.B. die Versorgung mit Lebensmitteln) abschließen.

Diese Leistungen in den Einrichtungen müssen die Menschen mit Behinderungen seit dem 1. Januar 2020 aus den Regelleistungen der Existenzsicherung bestreiten.

Zusatzmaterial

Das bewegt Betroffene

Die Telefon-Hotline des LWL wird täglich von vielen Betroffenen, vor allem aber deren Angehörigen und Betreuer:innen als Hilfsangebot rund um Fragen zum BTHG genutzt. Sehen Sie in der Auswertung, welche Fragen rund um das BTHG die Menschen in Westfalen-Lippe bewegen.

Verfassungsbeschwerde

Die neuen Verfahren werden nach Einschätzung von LWL und LVR für Landschaftsverbände und Kommunen mit erheblichen Kosten verbunden sein. Deshalb fordern sie finanzielle Unterstützung vom Land. Die Landschaftsverbände und vier Kommunen haben daher Verfassungsbeschwerde gegen das Land NRW eingelegt.

Zahlen zu Städten und Kreisen

Hier finden Sie alle Empfänger:innen von Leistungen der Eingliederungshilfe am Stichtag 31.12.2017 nach Mitgliedskörperschaften des LWL und LVR.