Aufgaben des LWL-Sozialdezernats
Das LWL-Sozialdezernat bietet vielfältige Leistungen für die Menschen mit Behinderung in Westfalen-Lippe. Das Sozialdezernat setzt sich zusammen aus den Abteilungen: LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe, LWL-Inklusionsamt Arbeit und LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht.
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
Individuelle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII und den Nebengesetzen
- Hilfe für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung
- Unterstützung für anfallskranke Menschen
- Hilfe für suchtkranke Menschen
- Hilfe für Menschen in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohnformen
- Versorgung behinderter Menschen mit Körperersatzstücken und größeren Hilfsmitteln
- Hilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen sowie ambulante Hilfen, die der Vermeidung stationärer Leistungen dienen, für Personen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen
- Hilfe zum Besuch einer Hochschule für Menschen mit Behinderungen
- Hilfe für Deutsche im Ausland
- Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
- Blindenhilfe nach §72 SGB XII
- Leistungen für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
- Aufgaben der Landesärztinnen und -ärzte für Menschen mit Behinderungen
Angebote der Behindertenhilfe
- Fachkonzepte und Grundsatzfragen zu den Angebotsformen der Behindertenhilfe (Wohneinrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen, ambulant betreutes Wohnen, Tagesstätten für Menschen mit psychischen Behinderungen, Betreutes Wohnen in Gastfamilien)
- Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität und Vergütung der Leistungen
- regionale Bedarfsplanungen mit Zielvereinbarungen
- Behindertenhilfefachdienst (Begutachtungen und Qualitätsprüfungen)
Vergütungssysteme und Finanzierungsverfahren
- Entgelt- und Vergütungsangelegenheiten nach dem SGB XII für Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 53 SGB XII) und Einrichtungen für Hilfen gem. § 67 SGB XII
- Projektförderung von Einrichtungen der Behindertenhilfe (Tageseinrichtungen, Werkstätten und Wohneinrichtungen)
LWL-Inklusionsamt Arbeit
Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Teil 2 Schwerbehindertenrecht
- Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen
- Erhebung der Ausgleichsabgabe
- Durchführung der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben
- Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber, schwerbehinderten Menschen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte in Fach- und Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des SGB IX, Teil 2
- Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber
- Zahlung von Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Förderung von Integrationsprojekten
- Finanzielle Hilfen für schwerbehinderte Menschen
- Durchführung von Seminaren und Informationsveranstaltungen
- Herausgabe von Informationsschriften
- Wahrnehmung der Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste
- Förderung der Investitionskosten von Rehabilitations-Einrichtungen
- Förderung von Forschungs- und Modellvorhaben
- Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Sonderprogrammen
- Finanzierung und Koordinierung der Leistungen der örtlichen Träger der Aufgaben nach dem SGB IX
Aufgaben nach dem Gesetz über einen Bergmannversorgungsschein NRW (Aufgabenwahrnehmung durch die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein NRW in Gelsenkirchen)
- Erteilung von Bergmannsversorgungsscheinen
- Beratung von Inhabern des Bergmannsversorgungsscheins (BVS-Inhaber) und Arbeitgebern über die sich aus dem BVSG ergebenden Rechte und Pflichten
- Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für BVS-Inhaber
- Vermittlung von BVS-Inhabern in den außerbergbaulichen Bereich
Fürsorgeleistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach BVG und SER-Nebengesetzen (OEG, SVG, ZDG, IfSG, HHG, StrRehaG, VwRehaG)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Sicherstellung einer erstmaligen beruflichen Eingliederung oder Wiedereingliederung
- Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich oder bei einem stationären Aufenthalt (einschl. Pflegewohngeld nach landesgesetzlichen Bestimmungen) an Beschädigte und Hinterbliebene
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt an Beschädigte und Hinterbliebene
- Wohnungshilfe an Schwerbeschädigte für die schädigungsbedingte Ausgestaltung oder bauliche Veränderung des Wohnraumes
- Hilfen in besonderen Lebenslagen an Beschädigte und Hinterbliebene (z.B. Leistungen der Blindenhilfe, ambulante und stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe einschl. Kfz-Hilfen)
- Sonstige Leistungen der Kriegsopferfürsorge: Krankenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erziehungsbeihilfe und Erholungshilfe
- Leistungen im Rahmen der Auslandskriegsopferfürsorge an Berechtigte mit Wohnsitz in den früheren deutschen Ostgebieten sowie in Ungarn und Rumänien
- Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz und Infektionsschutzgesetz für alle Berechtigten aus dem Land NRW, die außerhalb von NRW ihren Wohnsitz haben
LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) -
Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Nebengesetzen des SER
- Grundrenten
- Schwerstbeschädigtenzulage
- Pflegezulage
- Führhundzulage
- Pauschale für Kleidermehrverschleiß
- Übernahme von Kosten der häuslichen/stationären Pflege
- Berufsschadensausgleich
- Ausgleichsrenten
- Ehegatten-/Lebenspartner- und Kinderzuschlag
- Heiratsabfindung
- Bestattungsgeld (auch an Dritte) und Sterbegeld
- Teilversorgung und Ausländerabfindung
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
- Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie
- Versorgung mit Zahnersatz
- Badekuren
- Erstattungen an Arbeitgeber
- Erstattung von Aufwendungen bei selbst durchgeführten Behandlungsmaßnahmen und ggf. Beitragserstattung
- Versorgungskrankengeld
- Übernahme von Kosten für Leistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen
- Erstattung von Reisekosten und Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst
- Prüfung und Abrechnung der Aufwendungen für Behandlungsmaßnahmen
- Heilbehandlung für Berechtigte außerhalb des Geltungsbereichs des BVG
- Kostenerstattung an Krankenkassen
Orthopädische Versorgungsstelle
- Körperersatzstücke (z.B. Prothesen, künstliche Augen)
- orthopädische Hilfsmittel (z.B. Stützapparate, orth. Schuhwerk, Rollstühle)
- andere Hilfsmittel und Ersatzleistungen (z.B. Hör- und Sehhilfen)
- Zubehör, Instandhaltung und Ersatz von Hilfsmitteln
- Ersatzleistungen in Form von Zuschüssen oder Kostenübernahmen bei: Beschaffung von Motorfahrzeugen und deren Instandhaltung, Kommunikationsgeräten, Maßkonfektion, Fahrrädern etc.
Ärztlicher Dienst
- ärztliche Untersuchung
- gutachtliche Beurteilung
- ärztliche Verordnungen
- ärztliche Abnahme von verordneten Hilfsmitteln
- sozialmedizinische Beratung