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18.09.19 | Jugend und Schule "Meilenstein zu landeseinheitlichen Lebensbedingungen erreicht: Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung Frühförderung"

Düsseldorf: Presse-Einladung zum Fototermin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Dienstag, 24. September 2019, werden Vertreterinnen und Vertreter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege sowie der gesetzlichen Krankenversicherungen eine Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung von Vorschulkindern im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterzeichnen.

Ab dem 1. Januar 2020 werden LVR und LWL erstmalig Träger der Eingliederungshilfeleistungen zur Frühförderung von Kindern mit Behinderung - oder solchen, die von Behinderung bedroht sind. Die Krankenkassen, LVR und LWL übernehmen demnach ab nächstem Jahr die Kosten für die sogenannte Komplexleistung Frühförderung. Das Ziel: Kinder mit Behinderung sollen bestmöglich gefördert werden, um umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können - und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform.

Gastgeber des Termins, zu dem wir Sie gerne einladen, ist das NRW-Sozialministerium, vertreten durch Abteilungsleiterin Christel Bayer.

Wir laden Sie ein zum

Fototermin
"Meilenstein zu landeseinheitlichen Lebensbedingungen erreicht: Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung Frühförderung"

am Dienstag, 24. September 2019 um 10 Uhr
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf,
Florence-Nightingale-Saal


Den Vertrag werden unter anderem unterzeichnen:

- LVR-Direktorin Ulrike Lubek
- LWL-Direktor Matthias Löb
- Christian Heine-Göttelmann, Vorsitzender der Freie Wohlfahrtspflege NRW
- Dirk Ruiss, Leiter der VdEK-Landesvertretung
- Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg

Pressekontakt

Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235

presse@lwl.org

Der LWL im Überblick

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.

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