05.09.19 | Soziales Dortmund: Blinden- und Gehörlosengeld 2018
Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. "Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen", so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. "Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt."
Derzeit stehen blinden Erwachsenen unter 60 Jahren monatlich 739,91 Euro zu. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten 370,59 Euro. Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro.
2018 haben westfalenweit 25.858 (2017: 26.420) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von mehr als 81 Millionen Euro (2017: rund 81 Millionen Euro) vom LWL erhalten.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe angefordert werden.
Weitere Informationen gibt es unter
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/
Pressekontakt
Sarah Rütershoff, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-5400, presse@lwl.org
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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