17.07.19 | Soziales Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen: Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Düsseldorf: Einladung zum Fototermin
am 23. Juli werden Vertreterinnen und Vertreter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), der Kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der öffentlichen und der privat-gewerblichen Leistungsanbieter einen Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Düsseldorf unterzeichnen. Beteiligt an den Vertragsverhandlungen waren auch die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen.
Mit dem Rahmenvertrag soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Menschen mit Behinderungen künftig selbstbestimmter leben und stärker auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Eingliederungsleistungen erhalten können. Die rechtliche Grundlage dafür hatte das vom nordrhein-westfälischen Landtag im August 2018 verabschiedete Ausführungsgesetz des Landes zur Umsetzung des Bundsteilhabegesetzes geschaffen. Gastgeber des Termins ist NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann, zu dem wir Sie gern einladen:
Fototermin
Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen:
Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (mit NRW-Sozialminister Laumann)
am Dienstag, 23. Juli 2019, 10 Uhr
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Den Vertrag werden unter anderem unterzeichnen:
LVR-Direktorin Ulrike Lubek
LWL-Direktor Matthias Löb
Christian Heine-Göttelmann, LAG Freie Wohlfahrtspflege
Martin Schenkelberg, Landkreistag NRW
Klaus Hebborn, Städtetag NRW
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tafertshofer
Pressekontakt
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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