05.06.19 | Soziales Sehbehindertengeld:
"Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen finanzielle Hilfe zusteht"
LWL-Sozialdezernent Matthias Münning weist darauf hin, dass Menschen mit einer schweren Sehbehinderung Unterstützungsleistungen zustehen.
Foto: LWL
Das Sehbehindertengeld soll Nachteile ausgleichen, die den Betroffenen durch ihre Behinderung im Alltag entstehen. Zurzeit erhalten stark sehbehinderte Menschen monatlich 77 Euro. Ob jemand als stark sehbehindert gilt, entscheidet der Arzt.
"Die Unterstützung des LWL geht allerdings über die finanziellen Hilfen hinaus", erklärt Münning. "Besonders am Arbeitsplatz stoßen Menschen mit Sehbehinderung oft auf Hindernisse." Deshalb berate der LWL-Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung zusammen mit den Integrationsfachdiensten vor Ort sowohl Betroffene als auch deren Arbeitgeber bei der individuellen Anpassung des Arbeitsplatzes und finanziere entsprechende Hilfsmittel.
Hintergrund
Der Tag der Sehbehinderten ist ein nationaler Aktionstag, um unter dem Motto "Ich sehe so, wie du nicht siehst" auf die Situation und die Belange von Menschen mit Sehbehinderung aufmerksam zu machen. Vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) 1998 ins Leben gerufen, findet er seither jährlich am 6. Juni statt.
Mehr Infos zum Sehbehindertengeld beim LWL: https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/Hilfe_Blinde_Gehoerlose/blind_sehbehindert/
Pressekontakt
Thorsten Fechtner, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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